Beratertätigkeit nach Art. 2 Abs. 3bis und Abs. 3ter revGwG – wer fällt neu unter das Geldwäschereigesetz (GwG)?
Beratungsberufe neu im Fokus des GwG
Mit der am 1. Oktober 2026 in Kraft tretenden Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (revGwG) wird dessen Anwendungsbereich auf bestimmte Beratertätigkeiten ausgeweitet. Neu können damit insbesondere Treuhänder, Steuerberater, Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare sowie weitere Unternehmens- und Immobiliendienstleister dem GwG unterstehen, obwohl sie selbst keine klassischen Finanzintermediäre sind.
Zweck der Revision ist insbesondere die Erfassung geldwäschereirechtlich risikobehafteter Beratungsleistungen, wie sie typischerweise im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften, nicht operativen Rechtseinheiten oder vergleichbaren Strukturierungsdienstleistungen erbracht werden.
Finfluencer in der Schweiz: Ab wann gelten Finanzinhalte als Werbung oder Anlageberatung nach FIDLEG?
Influencer publizieren auf den sozialen Medien heutzutage vermehrt Empfehlungen für Aktien, ETFs oder Kryptowährungen. Jene Influencer werden als sogenannte „Finfluencer“ bezeichnet, was die beiden Worte „Finance“ und „Influencer“ verbindet.
Für Finanzdienstleister eröffnet dies neue Möglichkeiten, potenzielle Kunden und Kundinnen anzusprechen. Eine Besonderheit der sozialen Medien ist der starke Personenbezug. Regelmässige Einblicke in den Alltag, direkte Interaktionen und persönliche Erfahrungsberichte können ein besonderes Vertrauensverhältnis schaffen. Aus diesem Grund haben die Empfehlungen von Influencern oftmals eine stärkere Wirkung als klassische Werbung.
Der folgende Beitrag erläutert die regulatorischen Vorschriften für Werbung und Anlageberatung und zeigt die rechtlichen Konsequenzen bei Verstössen auf.
Das neue Transparenzregister in der Schweiz
Am 26. September 2025 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) verabschiedet. Mit dem TJPG führt die Schweiz erstmals ein zentrales, staatlich geführtes Transparenzregister ein und schliesst damit eine bislang bestehende Lücke im Gesellschafts- und Geldwäschereirecht. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit von Eigentums- und Kontrollstrukturen zu verbessern und Missbrauchsrisiken wie Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen.
Das Inkrafttreten wird voraussichtlich im Jahr 2026 erwartet, nach Erlass der Ausführungsbestimmungen und dem Aufbau des Registers.
Kurz-Update: Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet
An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) eröffnet. Ziel der Revision ist es, die Attraktivität des Finanzstandorts Schweiz zu stärken und die Integration innovativer Finanztechnologien zu fördern. Gleichzeitig sollen internationale Standards umgesetzt werden.
Fintech- Bewilligung nach Art. 1b Bankgesetz (BankG) – Was muss beachtet werden?
Die Fintech-Bewilligung gemäss Art. 1b Bankengesetz ermöglicht innovativen Finanzunternehmen den Markteintritt ohne volle Banklizenz. Bis zu CHF 100 Mio. an Kundengeldern dürfen entgegengenommen werden – solange keine Zinsgeschäfte erfolgen. Sie richtet sich insbesondere an Neobanken, Crowdfunding- und Zahlungsplattformen.
Actively Managed Certificates (AMC) – Regulatorische Anforderungen in der Schweiz
Actively Managed Certificates (AMCs) erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere bei innovativen Anlagestrategien und massgeschneiderten Investmentlösungen. Sie gelten als strukturierte Produkte und erlauben es, aktiv verwaltete Strategien in einer einfachen Produktform umzusetzen. Im Gegensatz zu klassischen Fonds unterliegen sie nicht dem Kollektivanlagengesetz (KAG), sondern den Regeln des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und der entsprechenden Verordnung (FIDLEV).
Wie setze ich einen Kryptofonds auf? – eine kurze Anleitung
Mit der ungebrochenen Beliebtheit von Krypto-Assets, wie z.B. Bitcoin oder Ether, stellt sich auch die Frage, ob diese als Vermögensverwerte einer kollektiven Kapitalanlage nach dem Kollektivanlagegesetz (KAG) dienen können. Die FINMA hat kürzlich den ersten Kryptofonds, also die erste kollektive Kapitalanlage, welche Krypto-Assets als Vermögenswerte hält, genehmigt.