Kurz-Update: Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet

An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) eröffnet. Ziel der Revision ist es, die Attraktivität des Finanzstandorts Schweiz zu stärken und die Integration innovativer Finanztechnologien zu fördern. Gleichzeitig sollen internationale Standards umgesetzt werden.

Der Bundesrat schlägt insbesondere die Einführung zweier neuer Bewilligungskategorien vor:

-          Zahlungsmittelinstitute:
Diese Bewilligung soll die bisherige Fintech-Bewilligung ablösen. Neu sollen Kundengelder im Konkursfall absonderbar sein. Zudem soll die Limite von CHF 100 Millionen aufgehoben werden. Zahlungsmittelinstitute sollen künftig auch Stablecoins emittieren dürfen. Darüber hinaus werden die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten präzisiert.

-          Krypto-Institute:
Diese neue Bewilligung orientiert sich an jener für Wertpapierhäuser, ist jedoch weniger umfassend ausgestaltet. Sie richtet sich an Institute, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen erbringen. Krypto-Institute und andere Institute, die solche Dienstleistungen anbieten, sollen zudem spezifische Anforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten erfüllen.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und zu einem späteren Zeitpunkt einen vertieften Beitrag zu den beiden neuen Bewilligungsformen veröffentlichen.

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