Fintech- Bewilligung nach Art. 1b Bankgesetz (BankG) – Was muss beachtet werden?
Die Fintech-Bewilligung gemäss Art. 1b Bankengesetz ermöglicht innovativen Finanzunternehmen den Markteintritt ohne volle Banklizenz. Bis zu CHF 100 Mio. an Kundengeldern dürfen entgegengenommen werden – solange keine Zinsgeschäfte erfolgen. Sie richtet sich insbesondere an Neobanken, Crowdfunding- und Zahlungsplattformen.