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Schulungen

Benötigen Sie oder Ihre Mitarbeitenden eine GwG-Schulung oder einen FIDLEG-Refresher? Wir vermitteln die relevanten Inhalte verständlich, praxisnah und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Unsere Schulungen gelten als Nachweis gemäss Art. 27 GwG-FINMA beziehungsweise Art. 6 FIDLEG.