
Benötigen Sie oder Ihre Mitarbeitenden eine GwG-Schulung oder einen FIDLEG-Refresher? Wir vermitteln die relevanten Inhalte verständlich, praxisnah und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Unsere Schulungen gelten als Nachweis gemäss Art. 27 GwG-FINMA beziehungsweise Art. 6 FIDLEG.