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Beratertätigkeit nach Art. 2 Abs. 3bis und Abs. 3ter revGwG – wer fällt neu unter das Geldwäschereigesetz (GwG)?

  1. Beratungsberufe neu im Fokus des GwG

Mit der am 1. Oktober 2026 in Kraft tretenden Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (revGwG) wird dessen Anwendungsbereich auf bestimmte Beratertätigkeiten ausgeweitet. Neu können damit insbesondere Treuhänder, Steuerberater, Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare sowie weitere Unternehmens- und Immobiliendienstleister dem GwG unterstehen, obwohl sie selbst keine klassischen Finanzintermediäre sind.

Zweck der Revision ist insbesondere die Erfassung geldwäschereirechtlich risikobehafteter Beratungsleistungen, wie sie typischerweise im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften, nicht operativen Rechtseinheiten oder vergleichbaren Strukturierungsdienstleistungen erbracht werden.

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KI-Governance in regulierten Schweizer Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) wird in regulierten Branchen wie dem Finanzwesen oder Gesundheitssektor zunehmend eingesetzt. Damit Unternehmen diese Technologien verantwortungsvoll nutzen können, braucht es klare Regeln, Strukturen und Kontrollen. Dieser Beitrag beleuchtet zentrale Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten für eine wirksame KI-Governance in der Schweiz.

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Greenwashing

Greenwashing ist momentan ein wichtiges Thema in der Gesetzgebung. Nicht nur die EU sondern auch die Schweiz geht gegen Greenwashing
vor: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird verschärft Die
Novellierung des CO2-Gesetzes und die Ergänzung des UWG sollen künftig dafür
sorgen, dass unrichtige Angaben zur Klimabelastung strikt geahndet werden.

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