
Wir begleiten Finanzinstitute, Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen und weitere Betroffene bei Abklärungen und Verfahren der FINMA. Dazu gehören erste Auskunftsbegehren, aufsichtsrechtliche Untersuchungen, Enforcement-Verfahren und mögliche Massnahmen. Wir verbinden finanzmarktrechtliche Analyse mit einer klaren Verfahrensstrategie und strukturierter Kommunikation gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Frühe Weichenstellung im Verfahren
Bereits informelle Abklärungen oder erste Auskunftsbegehren können den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen. Wir helfen, die aufsichtsrechtliche Bedeutung einer Anfrage zu erfassen und die interne Aufarbeitung entsprechend auszurichten.
Persönliche Risiken für Organe
FINMA-Verfahren können neben dem Institut auch Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder oder andere Personen betreffen. Mögliche Massnahmen und Interessenkonflikte müssen deshalb frühzeitig getrennt analysiert werden.
Umfangreiche regulatorische Sachverhalte
FINMA-Verfahren betreffen häufig komplexe Geschäftsmodelle, Governance-Fragen, Geldwäschereipflichten oder Organisationsmängel. Wir strukturieren den Sachverhalt und übersetzen operative Abläufe in eine regulatorisch belastbare Darstellung.
Parallelität mit anderen Verfahren
Neben FINMA-Abklärungen können Strafverfahren, Zivilansprüche oder interne Untersuchungen laufen. Wir koordinieren Aussagen und Dokumentation, damit sich verschiedene Verfahren nicht unnötig widersprechen oder gegenseitig verschärfen.
Wir beraten bei FINMA-Verfahren von der ersten Kontaktaufnahme bis zu Verfügung, Rechtsmittel oder Umsetzung regulatorischer Massnahmen. Unsere Arbeit umfasst Sachverhaltsanalyse, Verfahrensrechte, Stellungnahmen und strategische Beratung für Institute und betroffene Organe.
Wir prüfen Auskunftsbegehren und andere Kontakte der FINMA, koordinieren die interne Informationsbeschaffung und unterstützen bei vollständigen und konsistenten Antworten.
Bei formellen Verfahren analysieren wir Vorwürfe, Akten und mögliche Massnahmen und entwickeln eine Verteidigungs- bzw. Verfahrensstrategie.
Wir beraten Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder und weitere Personen zu persönlicher aufsichtsrechtlicher Verantwortung, Gewährsfragen und Interessenkonflikten.
Wir prüfen FINMA-Verfügungen, mögliche Beschwerden und die Umsetzung angeordneter oder vereinbarter Massnahmen und begleiten die Kommunikation mit weiteren Behörden.
FINMA-Verfahren verlangen nicht nur verfahrensrechtliche Erfahrung, sondern ein vertieftes Verständnis des materiellen Finanzmarktrechts. Wir verbinden regulatorische Analyse mit einem klaren Blick auf Geschäftsmodell, Organisation und tatsächliche Abläufe des Instituts.
Bereits erste Auskunftsbegehren oder informelle Abklärungen können den weiteren Verlauf eines Verfahrens wesentlich beeinflussen. Wir helfen, die aufsichtsrechtliche Bedeutung früh einzuordnen, die interne Aufarbeitung zu strukturieren und eine konsistente Verfahrensstrategie zu entwickeln.
FINMA-Verfahren können neben dem Institut auch Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder oder andere verantwortliche Personen betreffen. Wir prüfen frühzeitig, ob Interessen übereinstimmen oder persönliche Risiken und mögliche Interessenkonflikte separat behandelt werden sollten.
Komplexe Geschäftsmodelle, Governance-Strukturen oder interne Prozesse müssen gegenüber der FINMA nachvollziehbar dargestellt werden. Wir helfen, operative Abläufe in eine regulatorisch belastbare und konsistente Darstellung zu übersetzen.
FINMA-Verfahren können mit internen Untersuchungen, Strafverfahren, Zivilansprüchen oder weiteren Behördenverfahren zusammenhängen. Wir koordinieren Aussagen, Dokumentation und Verfahrensstrategie über verschiedene Verfahren hinweg.
Sie arbeiten direkt mit den zuständigen Anwältinnen und Anwälten und erhalten auch bei kurzen Fristen und sensiblen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen konkrete Empfehlungen zu den nächsten Schritten.