Was ändert sich mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz?
Für im Versicherungsbereich tätige Unternehmen bedeutet die Teilrevision des VAG und dazugehöriger Verordnungen, dass sie ihre interne Compliance bis zu Jahresbeginn 2024 an die neuen Anforderungen anzupassen haben und prüfen müssen, welche aufsichtsrechtlichen Pflichten für sie nun anwendbar sind.