
Praxisbeispiel: Belasteter Reis – Was tun, wenn Behörden eingreifen?
Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen im Kanton Zürich importiert Reis, verpackt ihn in Detailhandelsgrössen und verkauft ihn an verschiedene Einzelhandelsgeschäfte. Eines Tages erscheint das kantonale Labor Zürich bei einem Ihrer Kunden und prüft Ihren Reis auf Pestizide. Leider zeigen die Testergebnisse eine zu hohe Pestizidbelastung. Sofort erhalten Sie die Anordnung, den gesamten betroffenen Reis vom Markt zu nehmen, und müssen möglicherweise sogar einen öffentlichen Rückruf durchführen. All diese Massnahmen müssen innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden. Könnten Sie rasch genug reagieren und die erforderlichen Schritte einleiten?
Als Lebensmittelbetrieb tragen Sie die Hauptverantwortung für sichere Produkte. Sie bestimmen eine verantwortliche Person, die sicherstellt, dass alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Zusätzlich kontrollieren das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie kantonale Labore regelmässig, ob Ihr Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Diese Kontrollen erfolgen risikobasiert und unangemeldet.
Die kantonalen Labore prüfen direkt vor Ort oder im Handel, ob Ihre Produkte sicher sind. Bei Verstössen gegen das Lebensmittelrecht ordnen sie konkrete Massnahmen an:
Die Fristen zur Umsetzung dieser Massnahmen sind kurz – oft nur wenige Tage. Deshalb ist eine gute Vorbereitung entscheidend.
Behörden müssen Verstösse gegen das Lebensmittelrecht melden. Solche Verstösse können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen bis CHF 40’000 oder sogar Freiheitsstrafen. Strafbar machen Sie sich auch, wenn Sie bei Kontrollen nicht kooperieren oder die verlangten Auskünfte verweigern.
Damit Ihr Betrieb optimal vorbereitet ist, empfehlen wir:
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Haben Sie Fragen zum Thema oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns – wir sind gerne für Sie da.