Neue Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter

Neue Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter

Was Vermögensverwalter unter dem FINIG beachten müssen und wann eine Bewilligungspflicht besteht.

Das neue Finanzinstitutsgesetz (FINIG), welches seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, löst für Vermögensverwalter in der Schweiz einen neuen, teilweise erheblichen organisatorischen, personellen und administrativen Handlungsbedarf aus. Für die obersten Führungsorgane solcher Vermögensverwalter ist es zentral, zu erkennen, ob eine Bewilligungspflicht besteht und ob entsprechende Massnahmen einzuleiten sind. Illegale Finanzmarkttätigkeiten können Strafverfahren sowie Enforcement-Verfahren auslösen.

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