
Die Frage, ob und in welchem Umfang Arbeitgeber auf die E-Mails ihrer Mitarbeitenden zugreifen dürfen, gehört zu den Dauerbrennern des Arbeits und Datenschutzrechts. Zwischen betrieblicher Kontrolle und Persönlichkeitsschutz besteht ein sensibles Spannungsfeld. Der folgende Beitrag zeigt die rechtlichen Leitlinien auf und formuliert praxisnahe Empfehlungen für Unternehmen.
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