Auftragsbearbeitungsverträge und Auslandtransfers beim Einsatz von KI-Tools

Auftragsbearbeitungsverträge und Auslandtransfers beim Einsatz von KI-Tools

Was Unternehmen beim Einsatz externer KI-Tools beachten müssen, wenn Anbieter Zugriff auf Personendaten erhalten.

Nutzt ein Unternehmen KI-Tools Dritter (z. B. Textgenerierung, Datenanalyse), liegt bei Zugriff auf Personendaten durch den Anbieter eine Auftragsbearbeitung gemäss Art.9 DSG vor. Ein Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) ist zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass der Verantwortliche die Kontrolle behält und der Anbieter die Datenschutzpflichten einhält. Wenn ein Unternehmen KI-Systeme von externen Anbietern nutzt, muss der ABV spezifische Risiken und Anforderungen berücksichtigen.

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