
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es von sehr grosser Bedeutung, zur Unterstützung ihrer internen betrieblichen Abläufe, zur Bereitstellung ihrer Dienstleistungen oder Produkte oder für das Marketing auf externe Service-Provider zugreifen zu können. Nun befinden sich aber viele solcher Dienstleister im Ausland. Sind Personendaten bei der Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung betroffen, so sind die datenschutzrechtlichen Regeln zur sogenannten Auftragsbearbeitung und zum Transfer von Personendaten ins Ausland zu beachten. Dieser Beitrag soll eine praxisnahe Hilfestellung für solche Situationen sein.
Haben Sie Fragen zum Thema oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns – wir sind gerne für Sie da.