STRAFRECHTLICHE FOLGEN BEI NICHTEINHALTUNG DES DATENSCHUTZGESETZES
Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Daten- schutzgesetz (DSG). Um die Wirkung des DSG zu verstärken, enthält es mehrere Strafbestimmungen für verschiedene Verletzungen des DSG. Im Gegensatz zum alten Recht sind die neuen Sanktionen im neu geltenden DSG erheblich verschärft worden. Die strafbaren Tat- bestände sind in Art. 60–63 DSG festgehalten. Im anschliessenden Beitrag werden die vier strafbaren Tatbestände konkreter abgehan- delt, sowie welche finanziellen Konsequenzen die Nichteinhaltung des DSG für Private und Unternehmen zur Folge hat.
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