Outsourcing: Auftragsdatenbearbeitung
Im heutigen Wirtschaftsumfeld setzen Unternehmen zunehmend auf Outsourcing, um die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Zugang zu spezialisiertem Know-how zu erhalten. Insbesondere profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Auslagerung bestimmter Prozesse, da sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Allerdings ist nicht jede Form des Outsour- cings aus datenschutzrechtlicher Sicht relevant. Entscheidend ist, ob Personendaten durch den ex- ternen Dienstleister bearbeitet werden.
Auftragsbearbeitung und Auslandstransfer –was müssen KMU beim Einsatz von auslän-dischen Dienstleistern beachten?
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es von sehr grosser Bedeutung, zur Unterstützung ihrer internen betrieblichen Abläufe, zur Bereitstellung ihrer Dienstleistungen oder Produkte oder für das Marketing auf externe Service-Provider zugreifen zu können. Nun befinden sich aber viele solcher Dienstleister im Ausland. Sind Personendaten bei der Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung betroffen, so sind die datenschutzrechtlichen Regeln zur sogenannten Auftragsbearbeitung und zum Transfer von Personendaten ins Ausland zu beachten. Dieser Beitrag soll eine praxisnahe Hilfestel- lung für solche Situationen sein.