Braucht es zwingend einen Datenschutzberater?
Für kleinere und mittlere Unternehmen stellt sich im Rahmen der Umsetzungsarbeiten für das neue Datenschutzgesetz die Frage, ob sie die Rolle des Datenschutzberaters neu schaffen wollen. Auch wenn es im neuen Datenschutzgesetz freiwillig ist, so ist es in vielen Fällen sinnvoll, diese Rolle zu- mindest in Teilen einzuführen. Die Erfahrung mit dieser Rolle im Anwendungsbereich der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zeigt, dass die Compliance durch einen internen Datenschutzberater massgeblich verbessert wird.
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