Risikominimierende Massnahmen– Datenschutzerklärungen
Für Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte ist der richtige Umgang mit den Datenschut- zerklärungen zentral zur Risikominimierung und zur Erfüllung ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gemäss Datenschutzgesetz (DSG). Eine wirksame Datenschutzerklärung stellt ein zentrales Ele- ment eines umfassenden Datenschutzkonzepts dar. Sobald Personendaten beschafft werden, z. B. via Website, E-Mail, Formular, Bewerbungen, braucht die Unternehmung eine Datenschutzerklärung.
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