
At its meeting on October 22, 2025, the Federal Council launched the public consultation on amendments to the Financial Institutions Act (FINIG). The goal of the revision is to enhance Switzerland’s appeal as a financial center and to promote the integration of innovative financial technologies. At the same time, the aim is to implement international standards.
Der Bundesrat schlägt insbesondere die Einführung zweier neuer Bewilligungskategorien vor:
- Zahlungsmittelinstitute:
Diese Bewilligung soll die bisherige Fintech-Bewilligung ablösen. Neu sollen Kundengelder im Konkursfall absonderbar sein. Zudem soll die Limite von CHF 100 Millionen aufgehoben werden. Zahlungsmittelinstitute sollen künftig auch Stablecoins emittieren dürfen. Darüber hinaus werden die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten präzisiert.
- Krypto-Institute:
Diese neue Bewilligung orientiert sich an jener für Wertpapierhäuser, ist jedoch weniger umfassend ausgestaltet. Sie richtet sich an Institute, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen erbringen. Krypto-Institute und andere Institute, die solche Dienstleistungen anbieten, sollen zudem spezifische Anforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten erfüllen.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und zu einem späteren Zeitpunkt einen vertieften Beitrag zu den beiden neuen Bewilligungsformen veröffentlichen.
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