
Cyberangriffe gehören mittlerweile unabhängig von Branche oder Unternehmensgrösse zum Unternehmensalltag. Organisationen müssen daher nicht nur technische und organisatorische Massnahmen (TOM) gewährleisten (Art. 8 DSG), sondern auch im Ernstfall schnell und rechtskonform reagieren. Der folgende Beitrag zeigt die zentralen datenschutzrechtlichen Pflichten bei Cyberangriffen und skizziert wirksame Präventionsansätze.
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